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Solingen: Lukas-Klinik: Strafbefehle

20.05.2010

Solingen- Laut rp-online.de kann ein Verfahren gegen zwei Mitarbeiter aus dem technischen Dienst einer Solinger Klinik wegen "Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr" mit Strafbefehlen und ohne Gerichtsverhandlung abgeschlossen werden, wenn die Betroffenen die verhängten Geldbußen von 10.500 bzw. 6.000 Euro akzeptieren. Die inzwischen freigestellten Mitarbeiter sollen von Handwerkern mit Summen insgesamt im "unteren fünfstelligen Bereich" bestochen worden sein. Im Gegenzug sollen sich die Handwerker Aufträge erhofft haben.

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