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Sieben Jahre Bündnis für nachhaltige Textilien: Wie viel Ambition steckt noch drin?

Berlin, 22.04.2021

Das Bündnis für nachhaltige Textilien ist im Jahr 2014 angetreten, um die Bedingungen in der weltweiten Textilproduktion zu verbessern. Für die im Textilbündnis vertretenen zivilgesellschaftlichen Akteure ist der in diesem Monat gestartete Review-Prozess eine Wegmarke, um zu bewerten, ob das Bündnis und seine Mitgliedsunternehmen noch auf einem glaubwürdigen Pfad zu nachweislichen Verbesserungen sind.

Im Review-Prozess berichten Mitgliedsunternehmen, welche menschenrechtlichen, ökologischen und korruptionsbezogenen Risiken in ihren Lieferketten bestehen und wie sie hierzu Verbesserungen erreichen möchten. Die Berichte werden geprüft und voraussichtlich im Oktober veröffentlicht. Dabei wird Transparency Deutschland sehr genau unter die Lupe nehmen, ob die Unternehmen die Vorhaben zu Korruptionsbekämpfung und -prävention glaubwürdig und überzeugend umsetzen.

Korruptionsbekämpfung als Querschnittsaufgabe und Nachhaltigkeitsgebot

Transparency Deutschland ist Gründungsmitglied im „Bündnis für nachhaltige Textilien“ und setzt sich dafür ein, Korruptionsbekämpfung und -prävention als Querschnittsaufgabe im Management von Textil-Lieferketten zu verankern. Denn: Korruption begünstigt illegitime oder illegale Handlungen, etwa Verstöße gegen Menschenrechte oder Umweltstandards. Ein besonders dramatisches Beispiel dafür ist der Einsturz der Textilfabrik in Rana Plaza im Jahr 2013. So kann durch Korruption die Implementierung von Arbeits- und Umweltschutzbestimmungen behindert oder sogar umgangen werden. Die Sicherstellung von integrem Geschäftsverhalten als Querschnittsaufgabe entlang der Lieferketten ist deshalb eine Grundvoraussetzung für „saubere“ Lieferketten und die Erreichung zahlreicher Nachhaltigkeitsziele.

Lieferkettengesetz

Transparency Deutschland sieht die Notwendigkeit transparenten unternehmerischen Handelns und eines global wirksamen Lieferkettengesetzes für Deutschland und auf EU-Ebene, das Menschenrechts-, Umwelt- und Korruptionsrisiken einschließt. Das Bundeskabinett hat Anfang März 2021 den Entwurf für ein Lieferkettengesetz beschlossen. Darin wurde die Prävention von Korruption durch geeignete Antikorruptionsmaßnahmen jedoch unzureichend berücksichtigt, was einer Wettbewerbsverzerrung zugunsten korruptiver Geschäftspraktiken gleichkommt. Die Stellungnahme von Transparency Deutschland finden Sie hier.

 „Auslandsbestechung“ muss verfolgt werden

Ein Faktor ist auch die unzureichende Verfolgung der Bestechung von Amtsträgern durch deutsche Unternehmen im Ausland. Der Bericht „Exporting Corruption“ von Transparency International hat im vergangenen Jahr Deutschland erstmals statt einer „aktiven“ Verfolgung nur noch eine „moderate“ Verfolgung bescheinigt.

Auch ein Blick nach Bangladesch unterstreicht diese Entwicklung: Gerade während der Corona-Pandemie hat Transparency International Bangladesch eine besonders hohe Korruptionsgefährdung festgestellt und sich jüngst besorgt gezeigt, dass Bangladeschs führende Außenhandelspartner in erschreckender Weise versäumt haben, Maßnahmen gegen Auslandsbestechung zu ergreifen. Daher hat die Organisation die Regierungen von Geschäftspartnern wie Deutschland aufgefordert, ihre Strafverfolgung von Korruptionsdelikten im Ausland zu verstärken.

Deutschland braucht ein Verbandssanktionengesetz

Ein wichtiges Instrument wäre die Einführung des Verbandssanktionengesetzes. Das SPD-geführte Bundesjustizministerium hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt, der jedoch derzeit von der Union blockiert wird. Die heute mögliche Sanktionierung von Unternehmen nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht ist unzureichend und wirkt nicht präventiv. Das zeigen etliche Fälle von Wirtschaftskriminalität. Außerdem würde die damit einhergehende Einführung des sogenannten „Legalitätsprinzips“ künftig sicherstellen, dass bei Verdachtsmomenten Ermittlungen aufgenommen werden müssen und damit alle relevanten Fälle geahndet werden können.

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