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Schwindel mit Spendengeldern

04.02.2010

München- sueddeutsche.de berichtet, das Landgericht München I habe die ehemalige Vorsitzende der Vereine „Kinder in Not" (KIN) und „Deutsche Gesellschaft Tiere und Natur" wegen der Veruntreuung von Spendengeldern verurteilt. Sie sei wegen gewerbsmäßiger Untreue in 518 Fällen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden und müsse außerdem 57.600 Euro Strafe zahlen. Auch ihr Sohn sei verurteilt worden. Von 2002 bis 2004 sollen die beiden die Vereine um insgesamt 5,3 Millionen Euro geschädigt haben - nur zehn Prozent der Einnahmen seien nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft tatsächlich für den jeweiligen Vereinszweck verwendet worden.

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