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Schweiz-Deutscher Steuerdeal: Fataler Irrtum?

30.03.2010

Laut dem Blog Steuergerechtigkeit haben Deutschland und die Schweiz sich auf einen Vertragstext für das überarbeitete Doppelbesteuerungsabkommen geeinigt. Dieser sehe nur dann Informationsaustausch vor, wenn bereits Namen des Steuerflüchtigen, Bankverbindung, und viele andere Details vorgelegt werden können. Es werde daher nicht helfen, versteckte Vermögen aufzudecken, da ausländische Steuerbehörden nicht auf relevante Daten zugreifen könnten. Zudem werde die Zulässigkeit von Beweismitteln vor deutschen Gerichten stark eingeschränkt. Gleichzeitig gebe es eine Einigung über die "Altlasten“, also unversteuerte Vermögensbestände Deutscher in der Schweiz: Steuerhinterzieher sollen weiter anonym bleiben, müssten aber geringe Steuern an den deutschen Fiskus abführen.

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