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Pressemitteilung Vergabe

"Schwarze Listen" für schwarze Schafe

28.05.2002

Angesichts der Flut von Korruptionsskandalen sind schlagkräftige politische Initiativen gegen Korruption unerlässlich. Fast 80 Prozent der Deutschen halten "Schwarze Listen", d.h. ein zentrales Ausschlussregister für korruptiv auffällig gewordene Unternehmen, für ein sinnvolles Instrument der Korruptionsprävention. Am Freitag, den 31. Mai, wird der Bundesrat voraussichtlich über dieses Korruptionsregister entscheiden. TI Deutschland fordert den Bundesrat auf, das Gesetz zu verabschieden, da der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen für die meisten Unternehmen abschreckender ist als die Strafverfolgung von einzelnen Mitarbeitern.

Der Bundestag hat am 26. April 2002 beschlossen, Unternehmen, die wegen schwerer Verfehlungen - einschließlich Korruption - auffällig geworden sind, in eine sogenannte "Schwarze Liste" aufzunehmen und damit von der Vergabe öffentlicher Aufträge auf Zeit auszuschließen. Dies soll durch Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen geschehen. Diese Änderung ist an das Tariftreuegesetz angehängt worden.

Die Zustimmung der Bevölkerung für die Einführung eines solchen Zentralregisters liegt nach einer Studie des Demoskopie-Unternehmens Allensbach bei 78 Prozent - das lässt auf ein hohes Problembewusstsein schließen. In der Tat gibt es überzeugende Argumente für ein solches Register. TI Deutschland hat diese den verantwortlichen Politikern wiederholt vorgetragen:

- Schwarze Listen sind ein weit wirksameres Mittel der Abschreckung als die Strafverfolgung von einzelnen Mitarbeitern eines Unternehmens.

- Firmen soll es gutgeschrieben werden, wenn sie sich präventiv gegen Korruption engagieren. Dies würde Firmen auf breiter Linie motivieren, vorbeugend tätig zu sein. Bereits gelistete Firmen, die effektive Bekämpfungs- und Präventionsmaßnahmen durchführen, können vorzeitig aus dem Register gestrichen werden.

Der Bundesrat entscheidet voraussichtlich am 31. Mai 2002 über den Gesetzentwurf zum Tariftreuegesetz, das auch den rechtlichen Rahmen für ein Zentralregister schaffen soll. Dabei soll das Korruptionsregister als §126a neu in das bereits bestehende Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen aufgenommen werden. Der ebenfalls neue §127 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen verweist auf eine von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassende Rechtsverordnung. Darin sollen, wenn auch wohl erst in der nächsten Legislaturperiode, die Einzelheiten über Einrichtung und Führung des Korruptionsregisters festgelegt werden.

Noch vor der Wahl haben die Parteien im Bundesrat die Möglichkeit, sich durch Zustimmung zu einem Zentralregister eindeutig zum Kampf gegen Korruption zu bekennen. "TI-Deutschland wird im Vorfeld der Wahlen nachhalten, ob diese Chance genutzt wurde, und wird die Wähler entsprechend informieren", unterstreicht Dieter Biallas, Vorsitzender der deutschen Sektion von TI.

Die Zustimmung zum Zentralregister ist mit der zum Tariftreuegesetz verbunden, das politisch umstritten ist. Sollten die CDU/CSU-geführten Länder deshalb den Gesetzesentwurf ablehnen, sollten sie dennoch ihre Haltung gegen Korruption unmissverständlich klarstellen. So könnten sie etwa gemäß Art. 76 GG im Bundesrat den Vorschlag machen, dass dieser eine eigenständige Gesetzesvorlage zur Einführung eines Zentralregisters in den Bundestag einbringt.

Die Ablehnung des vorliegenden Gesetzesentwurfes durch den Bundesrat ohne eine glaubwürdige Alternative würde eine große Chance verspielen, die Korruption in Deutschland einzudämmen, die das Vertrauen von Wählern und Investoren in die deutschen politischen Institutionen untergräbt.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Dr. Hansjörg Elshorst, Tel.: 030 - 34 38 20 23

Dagmar Schröder, Tel.: 030 - 54 98 98 0

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