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Pressemitteilung Verwaltung

Schleswig-Holstein tritt auf die Transparenzbremse

Novelle des Informationszugangsgesetzes bleibt hinter den Erwartungen zurück

Kiel, 29.03.2017

Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e. V. kritisiert die am 24. März 2017 verabschiedete Novelle des Informationszugangsgesetzes in Schleswig-Holstein. Die Initiative wird grundsätzlich begrüßt, allerdings wurden die vielfachen Empfehlungen zivilgesellschaftlicher Organisationen nicht oder nur unzureichend umgesetzt. Besonders bedauerlich ist, dass das Gesetz bis 2022 lediglich eine Soll-Vorschrift für die Veröffentlichung von Organisations-, Geschäftsverteilungs- und Aktenplänen sowie Richtlinien, Statistiken und Tätigkeitsberichten beinhaltet. In einem früheren Entwurf war dies noch als verpflichtend formuliert und wurde erst in letzter Sekunde zurück genommen. Zudem ist die Liste der von der Veröffentlichung pauschal ausgenommenen Behörden lang. 

Bisher spielte Schleswig-Holstein unter den Bundesländern in Sachen Transparenz in der Oberliga – zumindest, was den Wortlaut des Gesetzes betrifft. Es ist fraglich, ob diese Position mit dem jetzt verabschiedeten Gesetz noch lange zu halten ist. Gerade in einer Zeit, in der das Vertrauen in demokratische Institutionen dringender Unterstützung bedarf, ist die extreme Zurückhaltung des Schleswig-Holsteinischen Landtages besonders unverständlich.

„Es bleibt zu hoffen, dass die Behörden die Soll-Vorschrift nicht als eine Begrenzung ihrer Möglichkeiten zur Transparenz auffassen, sondern ihre Spielräume im Interesse der Bürger extensiv nutzen“, sagt Helena Peltonen-Gassmann, Leiterin der Regionalgruppe Hamburg/Schleswig-Holstein.

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Helena Peltonen-Gassmann
Leiterin der Regionalgruppe Hamburg/Schleswig-Holstein

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