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Schleswig-Holstein: Landtag muss berechtigte Forderungen nach Transparenz selbst auch erfüllen

Kiel, 20.07.2016

Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland kritisiert einen heute veröffentlichten Änderungsantrag der Fraktionen im Schleswig-Holsteinischen Landtag zum Informationszugangsgesetz (IZG). Er sieht vor, dass Gutachten, die von Fraktionen in Auftrag gegeben wurden, nicht mehr für die Öffentlichkeit einsehbar sein sollen.

Morgen berät der Landtag in erster Lesung über den Antrag. Wird der mit Ausnahme der Piraten von allen Fraktionen unterstützte Antrag angenommen, muss der Landtag künftig keine Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes mehr herausgeben.

Helena Peltonen-Gassmann, Regionalgruppenleiterin Schleswig-Holstein bei Transparency Deutschland: "Wir begrüßen, dass die Fraktionen die Verwaltung grundsätzlich verpflichten wollen, mehr Daten im Internet zu veröffentlichen. Die Transparenz, die sie von anderen fordern, muss allerdings auch für sie selbst gelten. Den Landtag im Bereich der Gutachten von der Auskunftspflicht auszunehmen, wäre deswegen ein fatales politisches Signal."

Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bestätigte im letzten Jahr, dass der Bundestag seine wissenschaftlichen Gutachten auf Anfrage herausgeben muss (BVerwG 7 C 1.14). Die Rechtsprechung ist auf den Landtag Schleswig-Holsteins übertragbar. Dieser Ansicht ist auch die Landesbeauftragte für Datenschutz. Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland hat im April gefordert, dass alle Landesparlamente die Gutachten ihrer wissenschaftlichen Dienste veröffentlichen sollen.

Statt dem Urteil nachzukommen, weigert sich der Landtag jedoch seit Monaten, bei ihm angefragte Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes herauszugeben. Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung würde diese Praxis legalisiert.

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