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Schlechte Zeiten für Promotionsberater

15.02.2010

Hamburg- Laut zeit.de können Promotionsordnungen nach dem endgültigen Urteil des Oberverwaltungsgerichts jede Einschaltung kommerzieller Kontaktleute verbieten – selbst, wenn diese nichts Strafbares tun. Der Deutsche Hochschulverband, die Interessenvertretung der Universitätsdozenten, spreche von einem „wirksamen Instrument, um gewerblichen Promotionsberatern ihre kriminellen Machenschaften zu erschweren.“ Bisher habe von Fall zu Fall vor Gericht nachgewiesen werden müssen, dass ein gekaufter Mittelsmann einen Professor bestochen habe.

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