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Schenken ohne Risiken und Nebenwirkungen

07.12.2009

Berlin- Laut Frankfurter Allgemeine Zeitung sollte im Geschäftsverkehr sorgfältig geprüft werden, welche Geschenke zulässig sind. Wirkliche Gefahr für freundliche Großzügigkeiten drohe aufgrund der strafrechtlichen Korruptionsverbote im Verkehr mit Amtsträgern und mit Vertretern privater Unternehmen. Das Verbot der Bestechung von Amtsträgern entfalte in der EU und soweit es den internationalen geschäftlichen Verkehr betreffe, weltweit Geltung. Umgekehrt wirkten auch ausländische Korruptionsverbote in Deutschland, wie der Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) der USA, wenn in irgendeiner Weise eine Anknüpfung an die USA besteht.

Kein Link, da Printausgabe vom 02. Dezember 2009, S. 25