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Sächsisches Kabinett beschließt Korruptionsregistergesetz

29.12.2008

Dresden- medienserivce.sachsen.de teilt mit, dass das sächsische Kabinett beschlossen habe, den Entwurf des Sächsischen Zuverlässigkeitsüberprüfungsgesetzes dem Landtag zuzuleiten. Ziel des Gesetzes sei es, die sächsischen Vergabestellen bei der Prüfung der Zuverlässigkeit von Bewerbern und Bietern bei der öffentlichen Auftragsvergabe zu unterstützen. Der Entwurf soll die gesetzliche Grundlage für die Einrichtung und Führung eines Registers beim Wirtschaftsministerium enthalten, in das diejenigen eingetragen werden sollen, die wegen bestimmter Straftaten im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge oder deren Abrechnung von einem Gericht verurteilt wurden. 


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