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Saarland: CDU-Landesregierung wegen unzulässiger Wahlwerbung verurteilt

01.07.2010

München- focus.de berichtet, der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes habe der früheren CDU-Landesregierung unzulässige Wahlwerbung bescheinigt und gleichzeitig die Grenzen für die Öffentlichkeitsarbeit in Vorwahlzeiten präzisiert. Grundsätzlich gelte für die letzten drei Monate vor dem Wahltag „das Gebot äußerster Zurückhaltung und das Verbot jeglicher mit Haushaltsmitteln betriebener Öffentlichkeitsarbeit“. Konkret habe eine Anzeigenserie  „Der Ministerpräsident informiert“ die Grenzen zulässiger Öffentlichkeitsarbeit überschritten, weil es sich um Erfolgsberichte ohne aktuellen Anlass gehandelt habe. Ein Brief des Ministerpräsidenten an die Landesbeschäftigten habe das Neutralitätsgebot verletzt.
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10_07_01_focus.de