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RWE-Vergütung wird unter Vorbehalt abgeführt

05.03.2005

Rhein-Erft-Kreis - Landrat Werner Stump wird seine Vergütung für die Tätigkeit bei RWE Energy zwar abführen, jedoch unter Vorbehalt. Bisher vertrat er, wie auch andere Landräte, die Auffassung, dass die von der RWE gezahlten Gelder nicht unter die im Gesetz zur Korruptionsbekämpfung genannten Nebeneinkünften fallen.

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