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Pressemitteilung Verwaltung

RSAG und Transparency International: Korruptionsprävention durch Integritätsvertrag

01.06.2004

Erster gemeinsamer Vertrag in Deutschland - Deutliche Kostensenkung erwartet

Siegburg - Die Rhein-Sieg-Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH (RSAG), kommunales Entsorgungsunternehmen für rund 600.000 Einwohner im Rhein-Sieg-Kreis mit seinen angeschlossenen 19 Städten und Gemeinden, und die weltweit tätige unabhängige Organisation Transparency International (TI) haben erstmals in der Bundesrepublik gemeinsam einen Integritätsvertrag im Kampf gegen Korruption erarbeitet. Dieser Vertrag ist ab sofort fester Bestandteil künftiger Ausschreibungstexte der RSAG und enthält klare Regeln und Bestimmungen zwischen Auftraggeber und Bietern. Auch sind in diesem Vertrag die Sanktionen festgelegt, die den Vertragspartnern bei Verstößen gegen die Die RSAG als Auftraggeber und die Bieter verpflichten sich in dieser privatrechtlichen Vereinbarung drohen. Sowohl die RSAG als auch Transparency International wollen mit diesem speziell auf das Entsorgungsunternehmen zugeschnittenen Vertragswerk ein deutliches Zeichen für Korruptionsvorbeugung setzen.

Die RSAG als Auftraggeber und die Bieter verpflichten sich in dieser privatrechtlichen Veeinbarung unter anderem, auf jede Korruptionshandlung, insbesondere auf Bestechung und auf wettbewerbsbeschränkende Absprachen zu verzichten. Verstößt der Bieter schon während der Ausschreibung gegen die Regelungen des Vertrages, kann er vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Sollten sich hingegen nach der Auftragsvergabe Verstöße herausstellen, kann die RSAG den bereits erteilten Auftrag kündigen. Außerdem drohen dem Bieter und Auftragnehmer bei Verstößen erhebliche Strafen, einschließlich eines . Hat der Bieter zum Zeitpunkt der Ausschreibung nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, kann die RSAG von ihm einen pauschalisierten Schadensersatz von einem Prozent des Auftragswertes, höchstens jedoch 50.000 Euro verlangen. Ist der Auftrag bereits erteilt und stellen sich bei der Abwicklung Verstöße heraus, dann kann die RSAG nach vorheriger Kündigung vom beauftragten Unternehmen einen pauschalisierten Schadensersatzes von bis zu drei Prozent der Auftragssumme. verlangen. Im Einzelfall sind sogar höhere Schadensersatzforderungen möglich. Zusätzlich können Bieter, die den Integritätsvertrag nicht einhalten, auf Jahre von Aufträgen ausgeschlossen werden. Die Bieter verpflichten sich auch, die Einhaltung der Bestimmungen von nachbeauftragten Unternehmen einzufordern.

Die RSAG wird den Integritätsvertrag jetzt erstmals bei der Ausschreibung einer Umladefläche für Bauschutt auf der Zentralmülldeponie in Sankt Augustin Niederpleis anwenden. Der den künftigen Ausschreibungsunterlagen beigefügte Vertrag ist als wichtiges Instrument der Korruptionsprävention gedacht und soll alle Bieter von vornherein in die gleiche Ausgangsposition versetzen. Er stellt die Integrität der Geschäftsabwicklung als wesentliches Merkmal heraus und sichert faire Wettbewerbsbedingungen unter den teilnehmenden Bietern.

Die verstärkten Anstrengungen der RSAG zur Korruptionsprävention stehen im engen Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit des ehemaligen RSAG-Geschäftsführers Karl-Heinz Meys. Meys muss sich derzeit vor dem Bonner Landgericht wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit verantworten. Ihm wird vorgeworfen, für den Verkauf zweier früherer RSAG-Kompostwerke an eine Arbeitsgemeinschaft UP/Wurm, die inzwischen in der RWE Umwelt Organik GmbH aufgegangen ist, 1,6 Millionen Euro an Schmiergeldern kassiert zu haben. Zeitgleich mit dem Verkauf der Werke hat er ohne europaweite Ausschreibung einen Kompostierungsvertrag über die im Rhein-Sieg-Kreis anfallenden Bio- und Grünabfälle mit einer Laufzeit von 20 Jahren abgeschlossen. Die Kosten über den gesamten Zeitraum summieren sich auf rund 280 Millionen Euro. Die RSAG hat inzwischen die Verträge gegenüber der RWE Umwelt Organik GmbH gekündigt. In einer Zwischenvereinbarung bis zur endgültigen Beilegung des Rechstreites ist es der RSAG gelungen, den Bearbeitungspreis für die kompostierbaren Abfälle deutlich zu senken. Der Gebührenzahler wird dadurch jährlich um rund 1,5 Millionen Euro entlastet.

Der unter Mitwirkung von Transparency International erarbeitete erste firmeneigene Integritätsvertrag stößt bereits vor Inkrafttreten auf großes Interesse. So liegen der RSAG erste Anfragen nach einem Musterexemplar aus der kommunalen Wirtschaft vor. Auch der Rhein-Sieg-Kreis, alleiniger Gesellschafter der Abfallwirtschaftsgesellschaft und mit rund 1400 Beschäftigten einer der größten Arbeitgeber im Kreis, plant nach den Vorstellungen von Landrat Frithjof Kühn die Anwendung des Integritätsvertrages für Ausschreibungsverfahren.

Ansprechpartner für die Pressevertreter zum Integritätsvertrag:

Rhein-Sieg-Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH (RSAG):

Ludgera Decking, Geschäftsführerin Tel. 0 22 41 – 306 134

Joachim Schölzel, Pressesprecher Tel. 0 22 41 – 306 152

Transparency International e. V.:

Dr. Michael Wiehen, Vorstandsmitglied Tel. 030 – 54 98 98-0

Dagmar Schröder, Geschäftsführerin Tel. 030 – 54 98 98-0

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