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Regelungen zu Nebentätigkeiten von Abgeordneten

14.01.2005

Berlin/Dresden - In einem Interview mit der Sächsischen Zeitung hat sich Dr. Hansjörg Elshorst, Vorsitzender von TI Deutschland, für bessere Regelungen zur Nebentätigkeit von Abgeordneten ausgesprochen. Er wies darauf hin, dass Zahlungen wie im Fall Arentz erfolgt, an einen Beamten strafrechtlich relevant gewesen wären. Für Abgeordnete gebe es dagegen im Umgang mit Nebentätigkeiten nur unzureichende Regelungen.

<link http: www.sz-online.de nachrichten>05-01-14_sz-online