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Politische Einflussnahme: Wer fehlt im Lobbyregister?

München, 23.08.2022

br.de beschäftigt sich mit der Kritik Transparency Deutschlands, dass Kirchen, Religionsgemeinschaften, Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften nicht verpflichtet sind, sich ins Lobbyregister einzutragen. Grund für die Ausnahme seien die Artikel vier und neun des Grundgesetzes, welche die Religionsfreiheit sowie die Koalitionsfreiheit für Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen garantieren. Laut Hartmut Bäumer, Vorsitzender von Transparency Deutschland, seien allerdings Themen wie die Vergütung von Pflegekräften unabhängig von Glaubensfragen und damit Lobbyarbeit. Vertreter der Ampelkoaltion signalisierten die Bereitschaft, die Ausnahmen in der Gesetzesnovellierung anzugehen.