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Pressespiegel Internationales

Pflicht zur Veröffentlichung von Vorstandsvergütungen der gesetzlichen

20.03.2008

Das Bundesverfassungsgericht beschließt, dass die gesetzliche Pflicht der Krankenkassenkassen, die Höhe der jährlichen Vergütung ihrer Vorstandsmitglieder im Bundesanzeiger und in ihrer Mitgliederzeitschrift zu veröffentlichen (§ 35a Abs. 6 Satz 2 SGB IV), verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei. Mit der Verpflichtung zur Veröffentlichung der Vorstandsvergütungen solle Transparenz geschaffen

werden, um dem Informationsbedürfnis der Beitragszahler und der

Öffentlichkeit an dem Einsatz öffentlicher Mittel, die auf gesetzlicher

Grundlage erhoben werden, Rechnung zu tragen.

 

<link http: www.bundesverfassungsgericht.de pressemitteilungen bvg08-039.html external-link-new-window>08-03-20_Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht