Pflicht zur Veröffentlichung von Vorstandsvergütungen der gesetzlichen
20.03.2008
Das Bundesverfassungsgericht beschließt, dass die gesetzliche Pflicht der Krankenkassenkassen, die Höhe der jährlichen Vergütung ihrer Vorstandsmitglieder im Bundesanzeiger und in ihrer Mitgliederzeitschrift zu veröffentlichen (§ 35a Abs. 6 Satz 2 SGB IV), verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei. Mit der Verpflichtung zur Veröffentlichung der Vorstandsvergütungen solle Transparenz geschaffen
werden, um dem Informationsbedürfnis der Beitragszahler und der
Öffentlichkeit an dem Einsatz öffentlicher Mittel, die auf gesetzlicher
Grundlage erhoben werden, Rechnung zu tragen.
<link http: www.bundesverfassungsgericht.de pressemitteilungen bvg08-039.html external-link-new-window>08-03-20_Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht