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Pendel am Anschlag

31.08.2009

Düsseldorf- In einem Interview mit wiwo.de diskutieren der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar und der Revisionsexperte Volker Hampel über die von Transparency Deutschland und anderen geäußerte Kritik an dem geänderten Bundesdatenschutzgesetz in Bezug auf die Korruptionsprävention in Unternehmen. Schaar bezeichnet die Kritik, der neue Paragraf 32 erlaube die Verwendung personenbezogener Mitarbeiterdaten nur noch, wenn dokumentierte Nachweise vorliegen, dass eine Straftat begangen wurde, als eine Überinterpretation der neuen Vorschrift. Er lese den Paragrafen so, dass das Verbot von Screenings nicht für präventive Maßnahmen gelte. Zum Zweck der Prävention seien -zunächst anonymisierte - Datenanalysen und -abgleiche auch in Zukunft ohne konkreten Verdacht - aber nicht ins Blaue hinein - möglich, so Schaar.

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