Offener Brief zur Verwaltungsvereinfachung im Land Baden-Württemberg
29.05.2026
Sehr geehrter Herr Minister,
zu Ihrer Amtseinführung als Innenminister des Landes Baden-Württemberg gratulieren wir Ihnen sehr herzlich. Wir wünschen Ihnen eine glückliche Hand und persönlich viel Gesundheit bei der Ausübung dieses herausfordernden Amtes.
Transparency International Deutschland e.V. (TI) arbeitet deutschlandweit an einer effektiven Verhütung und Bekämpfung der Korruption. Mit Blick auf das Korruptionslagebild des BKA ist der Bereich der öffentlichen Verwaltung auch weiterhin ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Mit der Regionalgruppe Baden-Württemberg bringen wir unsere zivilgesellschaftliche Expertise zu korruptionsrelevanten Themen in den gesellschaftlichen Diskurs und bei Gesetzgebungsverfahren vor Ort ein.
Wir begrüßen das Anliegen der neuen Landesregierung zu einer umfassenden Verwaltungs- und Staatsmodernisierung durch den Abbau bürokratischer Hürden sehr nachdrücklich. Für die Schaffung größerer Freiräume für Kommunen und die Landesverwaltung braucht es jedoch einen stärkeren Ordnungsrahmen, der damit verbundene Korruptionsgefahren eindämmt.
Freiheit braucht Ordnungsrahmen: Einführung eines Antikorruptionsgesetzes
Wir setzen uns daher dafür ein, dass an die Stelle der bisherigen Verwaltungsvorschrift Korruptionsverhütung ein allgemeines Antikorruptionsgesetz tritt.
Zur Begründung
Die Verwaltungsvorschrift erfasst mit den Behörden, Einrichtungen und Dienststellen des Landes sowie den Gerichten des Landes, soweit sie in Justizverwaltungsangelegenheiten tätig sind, nur einen Teil der öffentlichen Verwaltung im Land (Nummer 1.1. der VwV Korruptionsverhütung vom 5. November 2024 - Az.: IM1-0316.4-57 -, GABl. 2024, S. 992). Gemeinden, Landkreise und die sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts fallen aus dem verpflichtenden Anwendungsbereich der Verwaltungsvorschrift heraus. Dies kann auch gar nicht anders sein, da die Reichweite der Verwaltungsvorschrift wegen der fehlenden weitergehenden Ermächtigung durch ein Parlamentsgesetz auf die Landesverwaltung selbst beschränkt ist.
Vor dem Hintergrund der gewollten „echten Ermöglichungskultur in Politik und Verwaltung" durch einen umfassenden Bürokratieabbau braucht es daher als Fundament für eine korruptionsfreie öffentliche Verwaltung ein Antikorruptionsgesetz, das den gesamten öffentlichen Dienst im Land einschließlich der Beschäftigten in den 35 Landkreisen und 1.101 Städten und Gemeinden direkt in die Pflicht nimmt.
Digitalisierungsschub durch Einführung eines Transparenzgesetzes
Das bestehende Landesinformationsfreiheitsgesetz sorgt für Verdruss auf allen Seiten: Bürger werden zum Bittsteller und müssen Auskünfte aufwändig erfragen; Verwaltungen müssen Anfragen mit hohem Personal-, Zeit- und damit Kostenaufwand beantworten, ohne dass dies über den konkreten Einzelfall hinaus einen Mehrwert hat.
Anders bei einem Transparenzgesetz: Auf einem zentralen Transparenzportal sind alle relevanten amtlichen Informationen der öffentlichen Verwaltung digital abrufbar. Dies würde zu einem Digitalisierungsschub für den gesamten öffentlichen Sektor in Baden-Württemberg führen und die öffentliche Verwaltung und Wirtschaft entlasten. Bloße Ausforschungsanträge sind nicht mehr zulässig, so dass sich die Verwaltung auf ihre eigentlichen Aufgaben konzentrieren kann.
TI als Ansprechpartner in Sachen Korruptionsverhütung
Gerne begleitet die Regionalgruppe Baden-Württemberg mit ihrer zivilgesellschaftlichen Expertise auch weiterhin Gesetzesvorhaben, die Fragen der Korruptionsprävention und -bekämpfung berühren.
Wir danken Ihnen für Ihre Zeit und freuen uns auf einen konstruktiven Austausch mit Ihnen und Ihrem Ministerium.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Dr. Jürgen Louis
Siegfried Gergs
Regionalgruppenleitung Baden-Württemberg