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OECD-Konvention gegen Auslandsbestechung: Transparency im Bundeswirtschaftsministerium

Berlin, 18.01.2018

© Bild: Chuttersnap © Unsplash

Im Rahmen des Überprüfungsprozesses zur Umsetzung der OECD-Konvention gegen Auslandsbestechung nimmt Transparency Deutschland heute an Gesprächen im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie teil. Transparency hat eine Stellungnahme eingereicht, in der das fehlende Unternehmensstrafrecht und der mangelhafte Hinweisgeberschutz in Deutschland kritisiert werden. Zudem fordert Transparency die Antigeldwäsche-Maßnahmen im Bereich der nicht-finanziellen Berichterstattung zu verstärken und die Offenlegung der Gerichtsentscheidungen über Fälle von Auslandsbestechungen zu verbessern. Die 1997 aufgelegte OECD-Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten, die Bestechung ausländischer Amtsträger unter Strafe zu stellen.