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Nützlich, transparent und freiwillig?

Berlin, 14.05.2020

In einem Kommentar auf tagesspiegel.de erklärt Andreas Meißner, Facharzt und Sprecher des Bündnisses für Datenschutz und Schweigepflicht, warum bei der elektronischen Patientenakte wie auch bei der Corona-App vertrauensbildende Maßnahmen nötig sind. Ab dem 1. Januar 2021 müssen gesetzliche Krankenkassen ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) anbieten. In der ePA sollen ein Medikationsplan und Notfalldaten gespeichert werden, ebenso Bildaufnahmen sowie Arztbriefe, Impfpass und Allergieausweis. Eine Datenschutzfolgeabschätzung aller Beteiligten jedoch fehle bis heute. Eine Petition, die im Juni vor dem Bundestagsausschuss in Berlin verhandelt werde, fordere daher neben einer dezentralen Datenspeicherung auch die Aufrechterhaltung einer echten Freiwilligkeit für die Nutzer der elektronischen Patientenakte.

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