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Norbert Geis gegen bundesweites Informationsfreiheitsgesetz

25.02.2005

Berlin - Der CSU-Bundestagsabgeordnete Norbert Geis hat sich erneut gegen ein bundesweites Informationsfreiheitsgesetz ausgesprochen. Seiner Meinung nach sei der Anspruch auf Auskunft ohne besonderes Anliegen nicht gerechtfertigt und würde zudem eine nicht tragbare Mehrbelastung der Verwaltung bedeuten. Außerdem könne die Verwaltung versucht sein, eine doppelte Aktenführung vorzunehmen. Er forderte, dass es einen für die Öffentlichkeit verschlossenen Kernbereich geben müsse, um vernünftige Meinungsbildung zu ermöglichen.

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