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Neufassung des Hamburgischen Transparenzgesetzes

Hamburg, 15.02.2019

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Das Hamburgische Transparenzgesetz, das Transparency Deutschland 2012 im Rahmen einer Volksinitiative mit initiiert hat, bedarf dringend einer Modernisierung. Das haben sowohl die Regierungsfraktionen als auch die Oppositionsparteien im Hamburger Senat erkannt. Insbesondere sind – wie von den Initiatoren des Gesetzes von Anfang an bezweckt – auch die sich selbst verwaltenden Teile der öffentlichen Hand den Veröffentlichungspflichten zu unterziehen.

„Selbstverwaltung bedeutet keine Befreiung von der Rechtmäßigkeit und der Rechenschafts­pflicht, die in einer Demokratie allem staatlichen Handeln zugrunde liegen muss“, so Helena Peltonen, Leiterin der Regionalgruppe Hamburg/Schleswig-Holstein und Mitglied des Vorstandes von Transparency Deutschland. „Das Privileg der Selbstverwaltung, das Kammern, Universitäten und andere Anstalten öffentlichen Rechts genießen, verfolgt das Ziel der zweckmäßigen Selbstorganisation der betreffenden Einrichtungen, nicht der Befreiung von demokratischen Pflichten.“

Dass Transparenz weder übermäßigen Aufwand noch Nachteile für das öffentliche Handeln nach sich zieht, hat die Ende 2017 vorgestellte Evaluation des Transparenzgesetzes eindrucksvoll bestätigt. Seit Inkrafttreten des damals sehr fortschrittlichen Transparenzgesetzes vor fast sieben Jahren hat sich das Prinzip der Transparenz weltweit zu einem der wichtigsten Prinzipien rechtstaatlichen Handelns und guter Regierungsführung etabliert.

Die Anforderungen an OpenGovernment sind dementsprechend erheblich gewachsen. Dazu Helena Peltonen: „Jede Verwaltungseinheit, die für sich in Anspruch nimmt, Nachhaltigkeit anzustreben, muss auch das Ziel der Transparenz verinnerlichen. Anders sind die übrigen Nachhaltigkeitsziele kaum zu erreichen.“