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Pressemitteilung Hinweisgeberschutz

Neues Gesetz zum Schutz von Whistleblowern in Frankreich

Transparency ruft den deutschen Gesetzgeber zum Handeln auf

Berlin, 18.11.2016

Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e. V. mahnt einen gesetzlichen Schutz von Hinweisgebern in Deutschland an. Dabei sollte sich der Gesetzgeber auch am französischen Beispiel orientieren.

Frankreich: Endlich Hinweisgeberschutz durch Sapin II

Das französische Parlament hat am 8.11.2016 ein Gesetz bezüglich Transparenz, Korruptionsbekämpfung und Modernisierung des Wirtschaftslebens mit großer Mehrheit verabschiedet (Sapin II). Demnach kann ein Hinweisgeber strafrechtlich auch dann nur unter bestimmten Voraussetzungen belangt werden, wenn die offenbarten Informationen ein gesetzlich geschütztes Geheimnis betreffen. Der Hinweisgeber darf sich an vorgesetzte Dienststellen wenden und, wenn sich innerhalb eines angemessenen Zeitraums nichts tut, an offizielle Stellen. Wird der Hinweis von diesen nicht zur Kenntnis genommen oder bei Gefahr im Verzug kann er sich auch an die Öffentlichkeit wenden.

Unternehmen mit mindestens fünfzig Mitarbeitern und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern sind verpflichtet, interne oder externe Hinweisgebersysteme einzurichten. Dabei ist strikte Vertraulichkeit einzuhalten. Die Identität des Hinweisgebers darf nur mit seinem Einverständnis offenbart werden. Der Hinweisgeber darf wegen seines Handelns beruflich nicht benachteiligt werden und hat Anspruch auf Erstattung von Verfahrenskosten und Schadenersatz.

Deutschland: gesetzlicher Hinweisgeberschutz ist lange überfällig

Währenddessen ist der Hinweisgeberschutz in Deutschland nach wie vor mangelhaft. „Hinweisgeber brauchen Rechtssicherheit. Sie müssen wissen, wann sie Missstände an wen berichten dürfen, ohne sich selbst in Gefahr zu begeben“, sagt Rainer Frank, Leiter der Arbeitsgruppe Hinweisgeber von Transparency Deutschland. In der aktuellen Koalitionsvereinbarung ist ein Prüfauftrag formuliert. „Nach knapp vier Jahren Regierungsarbeit müsste die Prüfung inzwischen ergeben haben, dass Whistleblower besser geschützt werden müssen.“

Zahlreiche Initiativen, auch in Deutschland die Bedeutung von Whistleblowing für das Gemeinwohl gesetzlich anzuerkennen und einen arbeitsrechtlichen Schutz für Hinweisgeber zu schaffen, waren immer wieder im  Bundestag gescheitert. Transparency Deutschland ruft den Gesetzgeber erneut auf, noch in dieser Legislaturperiode eine umfassende bundesrechtliche Regelung zu verabschieden und umzusetzen.

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