Aktuelles
Pressemitteilung Wirtschaft Strafrecht Internationales

Neue Recherche macht deutlich: Deutschland muss Auslandsbestechung entschlossener bekämpfen

Defizite bestehen insbesondere durch fehlendes Unternehmensstrafrecht, keine generelle Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen und unzureichenden Schutz von Hinweisgebern

Berlin, 11.03.2022

© Chuttersnap / Unsplash

Angesichts der gestrigen Veröffentlichung bisher öffentlich unbekannter Fälle von Auslandsbestechung deutscher Unternehmen durch CORRECTIV, Ippen Investigativ und WELT fordert die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. die Bundesregierung auf, zügig gesetzgeberische Konsequenzen zu ziehen.

Dazu Angela Reitmaier, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland: „Deutschland als drittgrößtem Exportland kommt bei der Strafverfolgung von Auslandsbestechung eine besondere Verantwortung zu. Korruption im Exportgeschäft untergräbt eine saubere öffentliche Verwaltung und einen fairen wirtschaftlichen Wettbewerb. Das hemmt die Entwicklung von Staaten weltweit. Die Strafverfolgung der Auslandsbestechung wird in Deutschland vor allem durch ein fehlendes Unternehmensstrafrecht untergraben. Es gibt keine wirkungsvollen Sanktionen und es liegt noch immer im Ermessen der jeweiligen Staatsanwaltschaft, ob überhaupt Ermittlungen eingeleitet werden – das kann nicht sein. Die Ampel kann zeigen, dass sie es ernster meint als die Große Koalition und zügig ein Gesetz auf den Weg bringen.

Nach der neuen Empfehlung der OECD zur Bekämpfung von Auslandsbestechung vom November 2021 sollen Sanktionen nicht nur wie bisher abschreckend, wirksam und verhältnismäßig sein, sondern zusätzlich auch transparent. Deshalb ist es wichtig, dass das neue Unternehmensstrafrecht Transparenz auch bei Verfahrenseinstellungen ermöglicht und nicht einfach die Regelung bei Einzelpersonen übernimmt, die aus verfassungsrechtlichen Gründen eine Transparenz nicht zulässt. Generell sollten alle Entscheidungen von Gerichten und Staatsanwaltschaften in Fällen von Auslandskorruption veröffentlicht werden. Die Daten, die der OECD übermittelt werden, sollten die Sachverhalte ausreichend darstellen und öffentlich verfügbar gemacht werden. Eine weitere Baustelle, die die Bundesregierung zügig angehen muss, ist der unzureichende Schutz von Hinweisgebern. Hier hat die EU-Kommission gegen Deutschland wegen der nicht fristgerechten Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie schon ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.“

Hintergrund

CORRECTIV, Ippen Investigativ und WELT haben Akten zu mehr als 80 Verfahren zu Auslandsbestechung ausgewertet, die deutsche Staatsanwaltschaften zwischen 2015 und 2021 geführt haben. Aus den Unterlagen gehe hervor, dass Auslandsbestechung häufig lediglich mit Geldauflagen gegen die involvierten Manager geahndet wird. Ein Großteil der Fälle sei in Deutschland bisher nicht bekannt.

Derzeit werden Unternehmen nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz belangt, das eine Bußgeldzahlung von maximal 10 Millionen Euro bei Vorsatz und 5 Millionen Euro bei Fahrlässigkeit vorsieht und es in das Ermessen der Staatsanwaltschaft stellt, ob sie gegen Unternehmen überhaupt Ermittlungen aufnimmt. Dies hat dazu geführt, dass Deutschland zwar gegen eine beträchtliche Zahl von Einzelpersonen Sanktionen verhängt hat, nicht aber auch annähernd in demselben Verhältnis auch gegen Unternehmen.

Im aktuellen „Exporting Corruption“-Report von Transparency International von 2020, der auswertet, wie gut ein Land gegen Bestechung durch seine Unternehmen im internationalen Geschäftsverkehr vorgeht, wurde Deutschland vor diesem Hintergrund zum ersten Mal seit Einführung dieser Berichterstattung vom Status „aktive Verfolgung“ auf „moderate Verfolgung“ herabgestuft.

Kontakt

Angela Reitmaier
Vorstandsmitglied

Adrian Nennich
Pressesprecher

presse@transparency.de
+49 30 54 98 98 15