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Nebeneinkünfte im EU-Parlament: Insbesondere Rechtspopulisten verdienen dazu

Brüssel, 10.07.2018

© Transparency International EU

Seit der Europawahl 2014 haben EU-Abgeordnete mindestens 18 Millionen Euro, maximal sogar bis zu 41 Millionen Euro an Nebeneinkünften verdient. Das geht aus einer Studie von Transparency International EU hervor. Insgesamt bezieht fast jeder dritte Abgeordnete Nebeneinkünfte. Am höchsten ist der Anteil in der rechtspopulistischen Fraktion Europa der Nationen und der Freiheit (ENF) – mehr als die Hälfte der ENF-Parlamentarier gibt Zuverdienste an.

Spitzenverdiener unter den deutschen EU-Abgeordneten sind Angelika Niebler, Vorsitzende der CSU-Europagruppe (Fraktion der Europäischen Volkspartei), Marcus Pretzell (Die blaue Partei/Fraktion Europa der Nationen und der Freiheit) und Peter Jahr (CDU/Fraktion der Europäischen Volkspartei). Die Studie zeigt, dass bis zu 104 EU-Abgeordnete zusätzlich zu ihrer Diät mehr als 100.000 Euro während der aktuellen Legislaturperiode nebenher verdient haben.

Transparency Deutschland fordert, dass Nebentätigkeiten von Angeordneten auf nationaler wie europäischer Ebene betragsgenau veröffentlicht und bezahlte Lobbytätigkeiten neben dem Mandat ausgeschlossen werden. Nur durch eine umfassende Offenlegungspflicht erhält die Öffentlichkeit alle Informationen, die notwendig sind, um ein fundiertes und faires Urteil über mögliche Abhängigkeiten und potentielle Interessenkollisionen zu fällen.

Mit Blick auf den deutschen Bundestag fordert Transparency Deutschland die Einführung eines Verhaltenskodex, der klare Regeln zum Umgang mit Interessenkonflikten festhält und Abgeordnete verpflichtet, Interessenkonflikte im konkreten Fall vor Sitzungsbeginn mitzuteilen. Die gegenwärtig geltenden Regelungen versagen insbesondere im Hinblick auf Rechtsanwalts- und Beratertätigkeiten auf Grund der anonymen Auflistung von Mandantinnen und Mandaten. Zur Einschätzung von Interessenkonflikten sollten bei Rechtsanwalts- und Beratertätigkeiten zumindest die Branchen der Mandantinnen und Mandanten bzw. Kundinnen und Kunden offengelegt werden.