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NAP-Monitoring: Stellungnahme zum Zweiten Bericht

Berlin, 01.04.2020

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Transparency Deutschland kommentiert gemeinsam mit anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen in einer Stellungnahme den Zweiten Zwischenbericht zum Monitoring des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) 2016–2020. Mit der Untersuchung möchte die Bundesregierung der Frage nachgehen, ob sich deutsche Unternehmen freiwillig an menschenrechtliche Standards halten.

Schon im Dezember 2019 war bekannt geworden, dass nicht einmal 20 Prozent der befragten Unternehmen die menschenrechtlichen Mindeststandards des NAP erfüllen. Der Anfang März 2020 nach langer Verzögerung veröffentlichte Bericht zeigt klar, dass die Bundesregierung ihre selbst gesteckte Zielmarke von 50 Prozent verfehlt. Das ist vor allem bemerkenswert, da zuvor starke Verwässerungen der Methodik des Monitorings durchgesetzt wurden. Transparency Deutschland sowie andere zivilgesellschaftliche Organisationen und Gewerkschaften hatten wiederholt die Schwachstellen des Verfahrens kritisiert.

Besonders schlecht schnitten die befragten Unternehmen bei zwei entscheidenden Kernelementen der Sorgfaltspflicht ab: der Risikoanalyse und den entsprechenden Gegenmaßnahmen. Zurecht haben die Ergebnisse der ersten Monitoringphase daher die Diskussion um ein Lieferkettengesetz stark vorangetrieben.

Lieferkettengesetz muss trotz Coronakrise auf politischer Agenda bleiben

Transparency Deutschland, das CorA-Netzwerk, der DGB, das Forum Menschenrechte, VENRO und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordern daher, dass die zweite Monitoringphase ohne weitere Abschwächungen und ohne zeitliche Verzögerungen durchgeführt wird. Sollte aufgrund der Coronakrise im vorgesehenen Zeitrahmen nicht die notwendige Anzahl von Responders erreicht werden, sollte das Ergebnis der ersten Erhebung die Grundlage für die Entscheidung über das Lieferkettengesetz bilden. Aktuelle Forderungen von Wirtschaftsverbänden an die Bundesregierung, wegen der Corona-Krise das Lieferkettengesetz von der politischen Agenda zu streichen, weisen die Herausgeber der Stellungnahme als sachlich nicht begründet zurück.