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Namentliche Nennung von Unternehmen auch bei wirtschaftlichen Schäden?

11.03.2005

Berlin/ Köln - Verbraucherschützer fordern, dass das neue Informationsfreiheitsgesetz nicht nur dann eine namentliche Nennung von Unternehmen zulassen sollte, wenn ein Gesundheitsrisiko vorliegt, sondern auch, wenn wirtschaftlicher Schaden drohe. Anlass für die Forderung ist die Kritik der Verbraucherzentrale, dass bei vielen Lebensmitteln der Inhalt im zweistelligen Prozentbereich von den auf der Verpackung genannten Angaben abweicht.

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