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Pressemitteilung Internationales

Nachhaltige Lieferketten nur mit Korruptionsprävention

Nationaler Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte auf die Gunst der Wirtschaft angewiesen

Berlin, 21.12.2016

Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e. V. fordert von der Bundesregierung Korruptionsprävention bei der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte zu berücksichtigen.

Nach zweijährigen Verhandlungen wurde der Nationale Aktionsplan heute im Bundeskabinett beschlossen. Damit werden die UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte umgesetzt. Der Aktionsplan will einen Beitrag zu nachhaltigen Lieferketten leisten und Risiken ausschalten, die durch Intransparenz und die oft mangelhafte Durchsetzung von Menschenrechten, Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards entlang der Lieferketten global agierender Unternehmen entstehen.

„Der Appell zur Einhaltung dieser Standards reicht nicht aus, um nachhaltige Lieferketten sicherzustellen. Es muss gleichzeitig auch Korruption bekämpft werden, denn die Opfer von Menschenrechtsverletzungen sind oft auch Opfer von Korruption“, sagt Prof. Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland.

Um Wettbewerbsgleichheit für alle Unternehmen zu erreichen, ist eine gesetzliche Verankerung von menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten notwendig. Sie fehlt im Nationalen Aktionsplan. Der Plan setzt sich lediglich zum Ziel, dass bis 2020 mindestens die Hälfte der Unternehmen mit über 500 Mitarbeitenden Verfahren zur menschenrechtlichen Sorgfalt einrichten. Transparency Deutschland wird sich für ein effektives Monitoring dieses Ziels einsetzen und für Sanktionsmechanismen im Falle der Zielverfehlung.

Der Schutz von Whistleblowern soll zwar ausgebaut werden, aber die geplanten Maßnahmen betreffen nur die Umsetzung einer EU-Richtlinie und gehen somit nicht weit genug. Transparency Deutschland fordert seit Jahren einen gesetzlichen Schutz bei Arbeitsverhältnissen. Damit sollten auch die Voraussetzungen geschaffen werden, um das Zivilrechtsabkommen des Europarats zu ratifizieren.

Kontakt

Prof. Dr. Edda Müller
Vorsitzende

Dr. Angela Reitmaier
Leiterin der Arbeitsgruppe Internationale Vereinbarungen

Tel. +49 - 30 - 549898 - 0
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