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Pressemitteilung Vergabe

Nach den Konjunkturpaketen: Transparency fordert Rückkehr zu üblichen Regelungen der Vergabe

04.03.2011

13 Bundesländer haben leider bereits die Anhebung der Wertegrenzen bei der Vergabe verlängert
Transparency begrüßt, dass die Diskussion über Wertegrenzen in Hessen weitergeht


Berlin, 04.03.2011 – Anlässlich der Diskussion in Hessen, die erhöhten Vergabegrenzen aus dem Konjunkturprogramm II gegebenenfalls auch künftig bestehen zu lassen, fordert die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland ein Ende der Anhebung der Wertegrenzen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Die Anhebung erfolgte ausschließlich zur Überbrückung der Wirtschaftskrise. Jetzt muss zu den ursprünglichen Regelungen zurückgekehrt werden. Hessen sollte dabei eine Vorreiterrolle einnehmen. Anfang 2009 hatten fast alle Bundesländer im Rahmen des Konjunkturprogramms II die Anhebung der Wertegrenzen bis zum 31.12.2010 befristet. Bis auf Bremen, Hessen und Sachsen wurde diese Regelung jedoch in allen anderen Bundesländern verlängert.

Christian Lantermann, Leiter der Arbeitsgruppe Vergabe bei Transparency Deutschland: „Die kommunale Wirtschaft wird nicht dadurch gefördert, dass sie vor Wettbewerb von außen geschützt wird, sie damit aber anfälliger für Korruption wird. Es sollte das Unternehmen einen öffentlichen Auftrag erhalten, welches das überzeugendste Produkt zum besten Preis in einem offenen und fairen Wettbewerb anbietet.“

Transparency begrüßt daher die gestrige Ankündigung des hessischen Wirtschaftsministers Dieter Posch (FDP), dass die endgültige Entscheidung über die erhöhten Wertegrenzen noch nicht getroffen sei. Der hessische Ministerpräsident Bouffier (CDU) hatte zuvor verkündet, dass die Anhebung der Wertegrenzen bestehen bleiben soll.

Besonders kritisch sind zudem die Pläne Hessens zu bewerten, die Transparenzvorschriften der VOL/A (§ 19 Abs. 2) und der VOB/A (§ 20 Abs. 3) in Bezug auf beschränkte und freihändige Vergaben zur Anwendung freizustellen. Damit würde Kommunen freigestellt, ob sie ex post Transparenz herstellen oder nicht. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass diese Transparenzvorschriften besonders gut geeignet sind, der Korruption im Bereich des Vergabewesens wirksam zu begegnen und Missstände offenzulegen. Sie dürfen daher nicht zur Disposition gestellt werden.  

Im Rahmen des Konjunkturpakets II wurden Anfang 2009 für zwei Jahre die Wertegrenzen heraufgesetzt. Bis zu diesen neuen Wertegrenzen ist kein öffentliches Ausschreibungsverfahren notwendig. Im Bereich der Bauleistungen wurde für freihändige Vergaben der Wert auf 100.000 Euro (vorher: 30.000 Euro) und für beschränkte Ausschreibungen auf eine Millionen Euro (vorher: 100.000 Euro) erhöht.

Kontakt

Dr. Christian Lantermann, Leiter der Arbeitsgruppe Vergabe
Dr. Christian Humborg, Geschäftsführer
Transparency International Deutschland e.V.
Tel.: 030/ 54 98 98 0