Menschenrechte, Umwelt und Korruptionsprävention im Lieferkettengesetz
Berlin, 10.11.2021
Am 27. Oktober 2021 fand eine Dialogveranstaltung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz beim Bundesamt für wirtschaftliche Ausfuhrkontrolle (BAFA) statt, bei welcher Transparency Deutschland durch die Leitung der Arbeitsgruppe Internationale Vereinbarungen vertreten war. Im Mittelpunkt des Austausches von zivilgesellschaftlichen Organisationen standdie Berücksichtigung der Menschenrechte und der Umwelt- und Sozialstandards im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Im Rahmen dieser Veranstaltung wurden die Standpunkte von Transparency Deutschland sowohl in einem Vortrag, als auch in den darauffolgenden Gesprächen vertreten. Anschließend fasste die AG die Kernanliegen zum LkSG von Transparency Deutschland in sieben Punkten zusammen und übermittelte diese zur Konsultation ans BAFA .
Diese sieben Punkte beinhalten eine Definition von Korruption (Transparency Deutschland), welche auch im Kontext von Lieferketten und den darin enthaltenen Macht-Asymmetrien angewendet werden müsste. Es wird erklärt, dass Korruption als Querschnittsthema zu verstehen ist und in jedem Schritt der Lieferkette stattfinden kann. Nachdem die von TI unterschiedlichen Problemfelder in Lieferketten dargelegt wurde, werden gute Regeln für fairen Wettbewerb aufgestellt. Dabei werden sowohl Punkte die das BAFA bereits umsetzt, als auch solche, die noch fehlen oder mangelhaft sind, betrachtet. Anschließend geht es um Prioritätensetzung, um den Schutz der Menschenrechte in Lieferketten gewährleisten zu können. Dies beinhaltet unter anderem die Überprüfung der beteiligten Unternehmen auf deren Umgang mit Menschenrechten, Umwelt und Korruption. Dabei sollten auch die in Punkte sechs genannten Leitlinien der OECD für Multinationale Unternehmen sowie die Entwicklung von „responsible business conduct“ berücksichtigt werden. Abschließend wird eine Prozessorientierung und eine Zukunftsperspektive mit dem kommenden Europäischen Lieferkettengesetz ausgegeben.