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Menschenrechte? Später mal

24.02.2018

Hamburg – Der Spiegel (24.02.2018) berichtet über den 2017 von der Bundesregierung vorgestellten „Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte“. Laut Bundesregierung würde dieser Unternehmen dazu anhalten, auf elementare Rechte wie existenzsichernde Löhne, Vereinigungsfreiheit und das Recht auf körperliche Unversehrtheit zu achten. Kritikerinnen und Kritiker wiesen darauf hin, dass der Plan ausschließlich auf Freiwilligkeit basiere, obwohl verbindliche Regelungen notwendig seien. Der Aktionsplan sei durch ein Veto des Bundesfinanzministeriums weichgespült worden. Daran mitgewirkt habe ein ehemaliger Staatssekretär, der zu Zeit als Lobbyist für die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände tätig war.

Kein Link, da Printausgabe vom 24. Februar 2018