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Pressemitteilung Zivilgesellschaft

Mehr Transparenz stärkt die gemeinnützigen Ziele der Zivilgesellschaft

Berlin, 11.11.2016

Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland begrüßt die Entscheidung des Hessischen Finanzgerichts in Kassel, dem globalisierungskritischen Netzwerk Attac den Status der Gemeinnützigkeit wieder zuzusprechen. Das Urteil hat eine grundsätzliche Bedeutung für die deutsche Zivilgesellschaft.

Gemeinnütziger Verein: eine gute Organisationsform

Nach der Klärung durch das Gericht, dass auch politische Aktion dem Auftrag staatsbürgerlicher Bildung dient, ist der gemeinnützige Verein in Deutschland weiterhin eine gute Organisationsform. Umso mehr muss sich die Zivilgesellschaft jetzt um Transparenz in Auftritt, Gebaren und innerer Verfassung bemühen.

Mehr Transparenz in der Zivilgesellschaft gefordert

Einheitliche Veröffentlichungspflichten für gemeinnützige Organisationen gibt es in Deutschland nicht. Wer für das Gemeinwohl tätig wird, sollte transparent machen, welche Ziele die Organisation genau anstrebt, woher die Mittel stammen, wie sie verwendet werden und wer die Entscheidungsträger sind.

Zehn Punkte für die Öffentlichkeit: Die Initiative Transparente Zivilgesellschaft

Auf Initiative von Transparency Deutschland haben zahlreiche Akteure aus der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft zehn grundlegende Punkte definiert, die jede zivilgesellschaftliche Organisation der Öffentlichkeit zugänglich machen sollte. Dazu zählen unter anderem die Satzung, die Namen der wesentlichen Entscheidungsträger sowie Angaben über Mittelherkunft, Mittelverwendung und Personalstruktur. Der Initiative Transparente Zivilgesellschaft haben sich bereits knapp 800 Organisationen angeschlossen und veröffentlichen diese zehn Schlüsselinformationen leicht zugänglich auf ihrer Website.

Kontakt

Jörg Mühlbach
Initiative Transparente Zivilgesellschaft

Gabriele C. Klug
stellvertretende Vorsitzende

Tel. +49 - 30 - 549898 - 0
presse@transparency.de