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Pressemitteilung Wirtschaft

MAN-Ermittlungen zeigen: Stärkung der Finanzbehörden im Kampf gegen Korruption entfaltet Wirkung

06.05.2009

Weiterhin kritisch ist offensichtlich fehlendes Unrechtsbewusstsein

Im Zusammenhang: Gesetzentwurf zur Korruptionsbekämpfung liegt seit 19 Monaten unbehandelt im Bundestag

Berlin, 06.05.2009 - Die internationale Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. begrüßt, dass die 1999 beschlossene Stärkung der Finanzbehörden Wirkung entfaltet. Die Ermittlungen gegen den MAN-Konzern sollen auf Hinweisen der Finanzbehörden aus einer Betriebsprüfung beruhen. Mit dem Verbot der Auslandsbestechung 1999 wurde auch das Einkommenssteuergesetz geändert (vgl. §4 EStG, Abs. 5, S. 1, Nr. 10, S.3). Seitdem besteht die Dienstverpflichtung für die Betriebsprüfer der Finanzbehörden, bei Verdacht auf Bestechungszahlungen die Staatsanwaltschaft zu informieren. Peter von Blomberg, stellvertretender Vorsitzender von Transparency Deutschland: "Wir kennen die Einzelheiten noch nicht, es gilt weiter die Unschuldsvermutung. Auf jeden Fall geht es aber um einen großen Komplex mit Verdacht auf umfangreiche Gesetzesverstöße. Die eingeleiteten Ermittlungen zeigen, dass Hinweise aus den Finanzbehörden ein weiterer wichtiger Mosaikstein bei der Entdeckung von unklaren Zahlungen sein können."

Sowohl beim Verbot der Auslandsbestechung von Amtsträgern 1999, als auch beim Verbot der Auslandsbestechung im geschäftlichen Verkehr 2002 wurden internationale Vorgaben rechtlich umgesetzt. Es zeigt sich, dass alte Verhaltensweisen tief verwurzelt sind und Unrechtsbewusstsein sich nur langsam entwickelt. Der rechtlichen Veränderung folgte vielerorts keine konsequente Umsetzung in die Praxis, insbesondere keine Veränderung der Geschäftskultur mit dem Aufbau eines entsprechenden Unrechtsbewusstseins.
Sylvia Schenk, Vorsitzende von Transparency Deutschland: "Wenn sich der Verdacht bei MAN bestätigt, dass in einer Vielzahl von Fällen verdeckte Provisionszahlungen im Inland auf Konten von Verwandten und Freunden gingen, bestätigt das unsere Vermutung des fehlenden Unrechtsbewusstseins. Umso wichtiger, dass Transparency weiter auf die fatalen Folgen der Korruption hinweist. Wir müssen den Menschen begreiflich machen, dass sie hier auch persönlich eine hohe Verantwortung tragen, und sie dafür gewinnen, sich gegen Korruption zu stellen".
 
Seit 19 Monaten liegt ein Gesetzentwurf zur Korruptionsbekämpfung (Drucksache 16/6558) unbehandelt im Bundestag und wird voraussichtlich in dieser Legislaturperiode nicht mehr beraten und verabschiedet. Das gleiche gilt für die Verschärfung der Abgeordnetenbestechung, für die noch nicht einmal ein Entwurf vorliegt. Beide Vorhaben ergeben sich zwingend aus internationalen Konventionen, die Deutschland bereits vor Jahren unterzeichnet hat. Diese Verschleppung ist ein Armutszeugnis für Deutschland.
 

Kontakt

Sylvia Schenk, Vorsitzende
Peter von Blomberg, Stellvertretender Vorsitzender
Dr. Christian Humborg, Geschäftsführer
Transparency International Deutschland e.V.
Tel.: 030/ 54 98 98 0