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Mäßigung und Transparenz

04.01.2018

München – Wie sueddeutsche.de (04.01.2018) berichtet, haben sich die Karlsruher Richter selbst einen Ethik-Kodex gegeben. Dieser formuliere Regeln, wie sie sich während ihrer Amtszeit verhalten sollen und soll den „Gutachter-Aktivismus“ eindämmen. Erstmals in ihrer Geschichte hätten die 16 Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts Leitlinien formuliert, in denen zu angemessener Zurückhaltung, Neutralität der Amtsführung und Wahrung persönlicher Integrität gemahnt werde. Dazwischen fänden sich auch überraschend konkrete Vorgaben, wie zum Beispiel eine Transparenzpflicht für Nebeneinkünfte. Außerdem soll eine einjährige Karenzzeit gelten, in der ein früherer Richter nicht als Berater, Gutachter oder Prozessvertreter in Sachgebieten, für die er zuständig gewesen sei auftreten darf.

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