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Linke muss zahlen - Verstoß gegen Transparenz

14.01.2010

Berlin- Laut newsticker.welt.de muss die Partei Die Linke nach einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts eine Strafe von knapp 300.000 Euro an den Bundestag zahlen. Damit habe das Gericht die Klage der 2007 fusionierten Partei aus Linkspartei und Wahlalternative Arbeit und Soziale Gerechtigkeit (WASG) abgewiesen. Die Linke müsse sich als Rechtsnachfolgerin anrechnen lassen, dass eine Großspende der Linkspartei an die WASG im Landtagswahlkampf 2006 in Rheinland-Pfalz nicht im Rechenschaftsbericht aufgeführt wurde. Das Gericht spreche von einem Verstoß gegen die im Parteiengesetz geforderte Transparenz.

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