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Linke: Abgeordnetenbestechlichkeit in das Strafrecht aufnehmen

08.05.2008

Berlin- Der Deutsche Bundestag berichtet von einem Gesetzentwurf der Linksfraktion, der die Aufnahme des Tatbestandes der Abgeordnetenbestechlichkeit in das Strafgesetzbuch vorsehe. Beispielsweise solle das Versprechen, Geld als „Belohnung“ für ein bestimmtes Abstimmungsverhalten anzunehmen, bestraft werden. Die UN-Konvention gegen Korruption, die in Deutschland noch nicht ratifiziert wurde, verlange eine Verschärfung im deutschen Strafrecht.

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