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Lieferkettengesetz noch in dieser Legislaturperiode

Berlin, 14.07.2020

© Lidya Nada / Unsplash

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Bundesentwicklungsminister Gerd Müller haben heute die Ergebnisse des Monitorings im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft & Menschenrechte vorgestellt. Im Rahmen einer Befragung sollten Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern angeben, wie sie Menschenrechte und soziale Mindeststandards in ihren Wertschöpfungsketten sicherstellen. Das Ergebnis zeigt, dass offenbar nur rund 22 Prozent der Unternehmen die Kriterien erfüllen und ihrer unternehmerischen Sorgfaltspflicht nachkommen.

Gerd Müller und Hubertus Heil kündigten nun an, entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag noch in dieser Legislaturperiode ein Lieferkettengesetz auf den Weg zu bringen, um die Einhaltung gesetzlich verpflichtend zu gestalten. Dazu erklärt Helena Peltonen-Gassmann, Stellvertretende Vorsitzende von Transparency Deutschland:

"Die Ergebnisse der Umfrage sind ernüchternd. Sie verdeutlichen, warum eine gesetzliche Regulierung der Unternehmensverantwortung in globalen Lieferketten überfällig ist. Worauf Unternehmen in Deutschland und der EU achten müssen, das darf ihnen anderswo nicht egal sein. Menschenrechte, Umweltschutz, Korruptionsbekämpfung und Berichterstattung darüber sind keine neuen Forderungen an die Unternehmen. Ein Lieferkettengesetz stellt fairen Wettbewerb her. Es kann nicht sein, dass Unternehmen, die auf Menschenrechte, Umweltschutz und Bekämpfung von Korruption achten, im Wettbewerb weiterhin gegenüber Unternehmen benachteiligt sind, die sich unethisch verhalten."