Lieferketten: Studie der Europäischen Kommission klammert Korruptionsbekämpfung aus
Berlin, 19.03.2020
Die Generaldirektion Justiz und Verbraucher (DG JUST) der Europäischen Kommission hat eine Studie zu Sorgfaltspflichten in globalen Lieferketten veröffentlicht. Die Studie beschränkt sich auf die Bereiche Menschenrechte und Umwelt. Dabei war die EU schon weiter: Die Richtlinie der EU über die soziale Verantwortung von Unternehmen von 2014 legt für Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Berichtspflichten über die Sorgfaltspflicht nicht nur in Bezug auf Menschenrechte, Umwelt- und Sozialfragen, sondern auch Antikorruption fest. Weshalb Korruptionsvermeidung in der DG JUST Studie ausgeklammert wird, ist nicht nachvollziehbar.
Denn verpflichtende Korruptionsprävention und -bekämpfung ist ein wichtiger Baustein, um Menschenrechte sowie Sozial- und Umweltstandards zu schützen. Schließlich führt Korruption in vielen Fällen zur Verletzung von Menschenrechten sowie Sozial- und Umweltstandards.
Weiterführenden Informationen
- Zum Kommentar von Transparency Deutschland (englisch, PDF)
- Zur Studie der Generaldirektion Justiz und Verbraucher veröffentlicht am 20. Februar 2020
- Zum Gutachten "Einführung korruptionspräventionsbezogener Pflichten im Rahmen eines Sorgfaltspflichtengesetzes für transnationale Wertschöpfungsketten" erstellt von Prof. Dr. Momsen im Auftrag von Transparency Deutschland, Juli 2019