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Pressemitteilung Hinweisgeberschutz

Lebensmittelskandale weisen auf unzureichenden Hinweisgeberschutz in Deutschland hin

28.02.2013

Berlin, 28.02.2013 – Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland hat angesichts der jüngsten Lebensmittelskandale den unzureichenden Hinweisgeberschutz in Deutschland kritisiert. „Es kann nicht sein, dass die Staatsanwaltschaft den Verstoß gegen die Haltebedingungen von Legehennen als ein flächendeckendes Phänomen bezeichnet – und niemand will etwas bemerkt haben“, sagt Peter Hammacher, Leiter der Arbeitsgruppe Hinweisgeber von Transparency Deutschland. Gleiches gilt für die Falschbezeichnung von Pferdefleisch. „Wenn sich Mitarbeiter von Unternehmen und Behörden mutig gegen Betrug einsetzen können, ohne um ihre Existenz fürchten zu müssen, beugt dies Wirtschaftskriminalität vor.“ Eine Fokussierung der aktuelle Debatte allein auf mehr staatliche Kontrolle ist falsch.

Transparency fordert seit Jahren, den Schutz von Mitarbeitern, die auf ungesetzliches Verhalten hinweisen, vor Repressalien ihrer Arbeitgeber zu stärken. Vor fünf Jahren führte der Gammelfleisch-Skandal zu einem entsprechenden Gesetzesvorschlag vom Justiz- und vom Verbraucherschutzministerium zu einer deutlichen Erweiterung von § 612a BGB. Seitdem hat sich für Angestellte in Deutschland nichts verändert, während in vielen europäischen Ländern und den USA der Schutz von Hinweisgebern gesetzlich verstärkt wurde.

Nach Medienberichten wurden die „Legehennen“-Ermittlungen durch ein Zivilverfahren vor dem Osnabrücker Landgericht ins Rollen gebracht; das Gericht hatte die Akte an das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (Laves) weitergeleitet.

Kontakt

Dr. Peter Hammacher, Leiter der Arbeitsgruppe „Hinweisgeber“
Dr. Christian Humborg, Geschäftsführer
Transparency International Deutschland e.V.
Tel.: 030/ 54 98 98 0