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Landtag Sachsen-Anhalt

04.09.2008

Birkenwerder- In einer Stellungnahme bewertet die Deutsche Gesellschaft für Informationsfreiheit e.V. den Entwurf eines Informationszugangsgesetzes (IZG) für Sachsen-Anhalt. Das IZG folge im Wesentlichen dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes. Auch die Schwächen des IFG seien übernommen worden. Kritikwürdig sei vor allem, dass das IZG über Einschränkungen des Bundes-IFG noch hinausgehe, indem es z.B. den Informationszugang auch dann ablehne, wenn die „ordnungsgemäße Erfüllung“ der Aufgaben der Behörden „erheblich beeinträchtigt sein würde“. Mit dieser Klausel würde der Informationszugang des Bürgers faktisch in das Ermessen der Behörde gestellt.

<link http: www.dgif.de external-link-new-window externen link in neuem>08_09_04_Deutsche Gesellschaft für Informationsfreiheit e.V.