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Landrat von Höxter legt Nebeneinkünfte offen

23.02.2005

Höxter/ Lemgo - Der Landrat von Höxter hat im Zuge der Debatte um Nebentätigkeiten seine gesamten Einkünfte offen gelegt. Die rechtliche Grundlage für Nebentätigkeiten von Hauptverwaltungsbeamten besagt, dass alle Sitzungsgelder von Bürgermeistern und Landräten, die das Hauptamt betreffen, an die Stadt abgeführt werden müssen. Bei Nebentätigkeiten des öffentlichen Dienstes hingegen bestehe nach den gesetzlichen Vorschriften eine Abführungspflicht erst ab einer Summe von 6000 Euro und nicht alle Sitzungsgelder unterliegen der Abführpflicht. Die Bestimmungen sind jedoch unterschiedlich auslegbar.<?xml:namespace prefix = o ns = "urn:schemas-microsoft-com:office:office" />

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