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Landrat muss Nebeneinkünfte bekannt geben

01.03.2005

Düsseldorf - Ab dem 1. März 2005 tritt das nordrhein-westfälische Gesetz zur Korruptionsbekämpfung in Kraft, was unter anderem die Veröffentlichung von Nebentätigkeiten von Abgeordneten vorsieht. Bisher war die Bekanntgabe von Nebeneinkünften freiwillig. Betroffen von dem neuen Gesetz sind vor allem die Landräte, die ausnahmslos Aufsichts- oder Beiratsmitglieder der Rheinisch-Westfälischen Elektrizitätswerke sind.<?XML:NAMESPACE PREFIX = O />

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