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Korruptionsverfahren gegen Philipp Amthor eingestellt

Berlin, 23.07.2020

© Romco/Pixabay

Die Generalstatsanwaltschaft Berlin hat mitgeteilt, dass kein Anfangsverdacht eines strafbaren Verhaltens des Bundestagsabgeordneten Philipp Amthor in Zusammenhang mit seinem politischen Engagement für das New Yorker Start-up-Unternehmen Augustus Intelligence bestehe. Das Verfahren war auf eine Strafanzeige gegen Philipp Amthor wegen Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern zurückgegangen.

Anlässlich der Einstellung des Verfahrens erklärt Hartmut Bäumer, Vorsitzender von Transparency Deutschland:

„Dass die Generalstaatsanwaltschaft Berlin aufgrund des eng gefassten Paragraphen zur Mandatsträgerbestechung (§108e StGB) untätig bleibt, ist enttäuschend. Schlechte Gesetze und fehlende juristische Konsequenzen leisten dem Risiko der Korruption durch Abgeordnete Vorschub. Im Fall Karin Strenz ermittelt die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main im Zuge der sogenannten „Aserbaidschan-Affäre“ nach wie vor wegen Mandatsträgerbestechung und Geldwäsche. Wir gehen davon aus, dass es auch im Sinne der deutschen Strafverfolgungsbehörden ist, mit einem starken Gesetz im Rücken handlungsfähiger zu sein. Dafür brauchen wir eine Ausweitung der Tatbestände und damit eine Verschärfung des §108e.“