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Korruptionsbekämpfung: Wie ambitioniert ist die Ampel?

Bewertung des Koalitionsvertrags von Transparency Deutschland

Berlin, 25.01.2022

Wie steht es im Koalitionsvertrag um die Korruptionsbekämpfung? Transparency Deutschland hatte sich vor der Bundestagswahl mit 21 Kernforderungen an die deutsche Politik gewandt. Mit Blick auf diese Anliegen haben wir den Koalitionsvertrag analysiert: Was planen SPD, Grüne und FDP in den fünf Themenbereichen Politik, Verwaltung, Finanzen, Whistleblower und Wirtschaft? Die Auswertung zeigt, dass die Ampel-Parteien die Themenbereiche sehr unterschiedlich ambitioniert angehen:

Politik 

Seit dem 01. Januar 2021 ist das Lobbyregistergesetz in Kraft, weist jedoch weiterhin einige Schwachstellen auf. Transparency Deutschland begrüßt daher die Ankündigung, das Lobbyregister zu verschärfen und – endlich – einen legislativen Fußabdruck einzuführen. Zu kritisieren ist jedoch die Ankündigung, dass die Kontrolle der Registereintragungen weiterhin bei der Bundestagsverwaltung verortet sein soll. Die Einführung einer unabhängigen Kontrollinstanz wäre hier nötig gewesen – beispielsweise durch einen Lobbybeauftragten, der die Angaben im Register kontrolliert, Verstöße sanktioniert und darüber öffentlich berichtet. 

Gerade nach dem Maskenskandal, bei dem die involvierten Abgeordneten strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden konnten, ist die Ankündigung, den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung zu verschärfen,  überfällig und positiv zu bewerten. Dass im Zuge dessen die Verhaltensregeln für Mandatsträger*innen jedoch nicht konsequenter geregelt werden sollen, bleibt unverständlich. 

Alles in allem bringt der Koalitionsvertrag auf dem Weg zu einem fairen transparenten Lobbyismus wichtige Fortschritte, wenn diese sinnvoll umgesetzt werden. 

Verwaltung 

Die geplante Einführung eines Bundestransparenzgesetzes ist ein Sieg für die Informationsfreiheit. Die Weiterentwicklung des doch oft schwachen Informationsfreiheitsgesetzes ist eine logische Entwicklung. Aber: Der Teufel liegt im Detail. Da der Koalitionsvertrag das Thema nur kurz streift, bleibt offen, wie ambitioniert die Koalition in diesem Bereich tatsächlich ist. Es kommt auf die Formulierung des Gesetzes an: Beispielweise ist offen, ob das Transparenzgesetz verfassungsrechtlich im Grundgesetz verankert wird. Neuralgische Punkte sind außerdem der Abbau der unzähligen Ausnahmebereiche, die Frage der Gebühren für Informationsanfragen und eine Harmonisierung der Regeln von Bund, Bundesländern und Kommunen.  

Finanzwesen 

Der Kampf gegen Finanzkriminalität ist zwar prominent im Koalitionsvertrag zu finden, lässt aber trotzdem viele Fragezeichen offen. Die klaren Aussagen zur Verbesserung des Transparenzregisters, insbesondere der Qualität der Daten, der Verknüpfung mit anderen Registern sowie der Digitalisierung des Registers, sind wichtige Signale im Kampf gegen schmutzige Geldflüsse. Bei anderen Bereichen der Finanzkriminalität fällt die Bewertung jedoch etwas ambivalenter aus: Ob bei der Reform der Finanzaufsicht oder beim Kampf gegen Steuerhinterziehung – es sind zwar gute Ansätze erkennbar, für eine positive Bewertung jedoch zu wenig Ambitionen erkennbar. So fehlen bei den Plänen zur Geldwäschebekämpfung grundlegende Aspekte, zum Beispiel die Einführung einer generellen Bargeldobergrenze oder die Zusammenführung der zersplitterten und ineffizienten Geldwäsche-Aufsicht in einer Bundesbehörde.

Hinweisgeberschutz

Aufgrund der im Dezember 2021 abgelaufenen Deadline für die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Whistleblower-Schutz ist eine zügige Einführung eines Hinweisgeberschutzgesetzes notwendig. Es ist gut, dass sich die Koalition eindeutig für eine Ausweitung des Anwendungsbereichs dieses Gesetzes ausspricht. Wichtig für Personen, die Hinweise auf Missstände gebe, wie auch für Unternehmen wäre eine klare und eindeutige Regelung, die nicht nur das EU-Recht, sondern auch das deutsche Recht miteinschließt. Außerdem will die Koalition die Einführung eines Unterstützungsfonds für Geschädigte prüfen. Bei der Umsetzung sollten auch die Möglichkeit der anonymen Meldungen sowie das Einbeziehen von Verschlusssachen bei der Umsetzung nicht vergessen werden. Ob die Ampel-Koalition diese Regelungen zum Hinweisgeberschutz in einem Gesetz vereinheitlichen möchte, ist leider aus dem Koalitionsvertrag nicht ersichtlich. 

Wirtschaft

Nach der Einführung des Lieferkettengesetzes in der letzten Legislaturperiode schiebt die Ampel die Verantwortung hier auf die EU-Ebene. Ob Korruption – ein entscheidendes Querschnittsthema im internationalen Geschäftsverkehr und Treiber von Menschenrechts- und Umweltverletzungen – dabei berücksichtigt wird, ist nicht erkennbar.  

Dass endlich die Einführung von effektiven Unternehmenssanktionen im Zuge eines Unternehmensstrafrechts angekündigt wird, scheint auf den ersten Blick positiv. Über die Ausgestaltung ist jedoch nichts im Koalitionsvertrag zu finden. Offenbar konnte die Koalition hier noch keine Einigung erzielen. Dabei wäre ein Unternehmensstrafrecht mit Biss – das heißt abschreckenden Sanktionen und der Einführung des Legalitätsprinzips bei der Strafverfolgung – ein sehr wichtiges Instrument für die Strafverfolgungsbehörden bei Straftaten, die aus Unternehmen heraus begangen. Denn aktuell sind am Ende die Verbraucher*innen wie auch im Rahmen der Gesetze handelnde Unternehmen am Ende die Leidtragenden, wenn negative Ausnahmen ungeschoren davonkommen.