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Pressemitteilung Gesundheitswesen Strafrecht

Korruption im Gesundheitswesen endlich auf der Agenda

Transparency Deutschland begrüßt BMJV-Gesetzentwurf

Berlin, 10.04.2015

Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland begrüßt den Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zur Einführung der Tatbestände Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen in das Strafgesetzbuch. Die seit Jahren bestehende Gesetzeslücke erschwert in nicht hinnehmbarer Weise den Kampf gegen Korruption im Gesundheitswesen.

Gesetz muss Vertrauen von Patienten und Beitragszahlern stärken

Das Vertrauen der Patienten in die Arbeit der Gesundheitsberufe und in die Integrität der handelnden Personen darf nicht verletzt werden, deshalb sollen „heilberufliche Entscheidungen frei von unzulässiger Einflussnahme getroffen werden“. Der Gesetzentwurf sieht bei Verstößen für Geber und Nehmer eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor; für besonders schwere Fälle beträgt der Strafrahmen zwischen drei Monaten und fünf Jahren.

Transparency weist darauf hin, dass alle Vertragspartner der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) öffentlich-rechtliche Pflichten erfüllen, soweit sie über den Einsatz der Finanzen der Solidargemeinschaft verfügen. Dazu gehören nicht nur die Angehörigen der klassischen Gesundheitsberufe. Ihnen wird die pflichtgemäße Verwendung von weit über einhundert Milliarden Euro öffentlicher Beiträge und Steuergelder anvertraut.

Reiner Hüper, Leiter der Arbeitsgruppe Strafrecht: „Wir fordern, dass Vertragspartner der GKV bei Vertragsschluss bzw. bei ihrer Zulassung durch die jeweils zuständigen öffentlich-rechtlichen Stellen der Selbstverwaltung förmlich verpflichtet werden müssen. Dadurch würden Pflichtverletzungen gegenüber der Solidargemeinschaft genauso strafbar wie solche gegenüber den Patienten. Außerdem können so Strafbarkeitslücken geschlossen werden.“

Straftatbestand ist als Offizialdelikt auszugestalten

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Strafverfolgung von einem Strafantrag abhängt und von Amts wegen nur bei besonderem öffentlichem Interesse ermittelt wird. Transparency fordert hingegen, den Straftatbestand als Offizialdelikt auszugestalten. Damit wären Strafverfolgungsbehörden verpflichtet, von sich aus tätig zu werden.
 
Wolfgang Wodarg, Arzt und Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland: „Korruption zu Lasten der Versicherten ist ein sozial schädliches Verhalten, das eine Störung des sozialen Friedens bewirken kann. Korruption zu Lasten der Gesundheit von Patienten wiegt darüberhinaus besonders schwer. Alle Fälle müssen von speziell geschulten Strafermittlungsbehörden in Zusammenarbeit mit den Berufsorganisationen in öffentlichem Interesse aufgedeckt und konsequent bestraft werden.“

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