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Pressemitteilung Vergabe

Korrupte Unternehmen erhalten Schonfrist

17.07.2002

Der Bundesrat hat heute die Errichtung eines Registers über unzuverlässige Unternehmen gestoppt. In diesem Register sollten solche Unternehmen aufgeführt werden, die sich durch Korruption oder andere gesetzwidrige Machenschaften öffentliche Aufträge verschaffen wollten. Sie sollten befristet von der Vergabe solcher Aufträge ausgeschlossen werden.

In der Bundesratsentscheidung wird die Einrichtung solcher Listen ausdrücklich befürwortet, doch müsse aus rechtsstaatlichen Gründen die Entscheidung über das Registrierverfahren vom Gesetzgeber selbst getroffen werden und dürfe nicht, wie gegenwärtig vorgesehen, einer Rechtsverordnung der Bundesregierung überlassen werden.

TI Deutschland begrüßt die grundsätzliche Zustimmung des Bundesrates, doch wird mit ihr die Verlagerung der Entscheidung in die nächste Legislaturperiode des Bundestages wahrscheinlich. "Wir hoffen sehr, dass damit die bundesweit einheitliche Sanktionierung von Korruption nur verzögert wird", erklärte der Vorsitzende von TI-Deutschland, Dieter Biallas, "es wäre fatal, wenn es der Lobby unseriöser Unternehmen gelänge, dieses notwendige Instrument zur Korruptionsbekämpfung zu Fall zu bringen. Die Parteien werden sich an ihrem konstruktiven Vorgehen im Vermittlungsausschuss messen lassen müssen."

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Prof. Dr. Dieter Biallas, Tel.: 040 - 482 067

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