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Konzernrichtlinie belastet Mehdorn

17.02.2009

Hamburg- Laut spiegel.de ist die in der Datenaffäre der Deutschen Bahn ins Zwielicht geratene Konzernrevision weit enger an den Vorstand der Bahn angebunden gewesen, als bislang bekannt gewesen sei. In einer Konzernrichtlinie heiße es: „Die interne Revision handelt im Auftrag des Konzernvorstandes." Die Abteilung „erstellt jährlich ein Revisionsprogramm, das der Genehmigung durch den Konzernvorstand bedarf." Darüber hinaus berichte der Leiter der Revision „dem Vorsitzenden des Konzernvorstandes über Revisionsergebnisse von besonderer Bedeutung". Prüfungen seien laut dem Dokument „grundsätzlich schriftlich anzukündigen".

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