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Pressemitteilung Politik

Konstituierung der Ausschüsse im Deutschen Bundestag: Liste notwendiger Reformen ist lang

13.01.2014

Berlin, 13.01.2014 – Anlässlich der anstehenden Konstituierung der Bundestagsausschüsse hat die Antikorruptionsorganisation Transparency Deutschland ihre Erwartungen an die Große Koalition erneuert und an Versprechen im Koalitionsvertrag erinnert. So hat die schwarz-rote Bundesregierung angekündigt, dass sie den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung neu regeln will. Die Verschärfung ist Voraussetzung dafür, dass die Bundesregierung die UN-Konvention gegen Korruption ratifizieren kann.

Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland: „Wir begrüßen die angekündigte Reform zur Abgeordnetenbestechung ausdrücklich. Es ist zu hoffen, dass die Abgeordneten der Mehrheitsfraktionen ihrer Verantwortung für das Ansehen Deutschlands im Ausland gerecht werden und so rasch wie möglich eine Änderung des Strafgesetzbuches verabschieden.“

Effektive Maßnahmen gegen besorgniserregende Tendenzen im Lobbyismus

Ein prioritäres Anliegen der Großen Koalition muss es sein, das Vertrauen in die Integrität in der Politik zu befördern. Dies gilt ganz besonders in Zeiten einer geschwächten Kontrollfunktion der Opposition, wie wir sie derzeit erleben.

In Anbetracht der aktuellen Debatte um die neue Tätigkeit des ehemaligen Staatsministers Eckart von Klaeden (CDU) bei Daimler und die Pläne von Ronald Pofalla (CDU), in den Vorstand der Deutschen Bahn AG zu wechseln, brauchen wir Regelungen gegen Drehtüreffekte zwischen Politik und Wirtschaft.

Darüber hinaus brauchen wir effektive Maßnahmen, um den besorgniserregenden Tendenzen im Lobbyismus und in der Politik entgegenzuwirken. Deshalb fordert Transparency die Einführung eines Lobbychecks und -registers und eine bessere Regulierung der Parteienfinanzierung. So sind für Parteisponsoring klare Veröffentlichungspflichten einzuführen, so dass es den gleichen Regelungen wie Parteispenden unterliegt.

Reformbedarf im Gesundheitswesen, im Sport, in der Wirtschaft und in der Verwaltung

Die Große Koalition hat im Koalitionsvertrag angekündigt, dass zwei neue Straftatbestände geschaffen werden sollen und zwar gegen Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen sowie gegen Spielmanipulation im Sport. Den Ankündigungen müssen nun bald Taten folgen.

Darüber hinaus bedarf es mehr Transparenz in der Wirtschaft. So müssen große, international operierende Gesellschaften und Konzerne verpflichtet werden, ihre Steuerzahlungen und andere Abgaben offenzulegen. Die entsprechende EU-Modernisierungsrichtlinie wird in Brüssel gerade verhandelt.

Mit Blick auf internationale Vorgaben muss außerdem der Hinweisgeberschutz im Arbeitsverhältnis verbessert werden. Zudem müssen die Compliance-Bemühungen von Unternehmen durch die Einführung eines Unternehmensstrafrechts unterstützt werden. Nordrhein-Westfalens Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) hatte dazu Ende des Jahres einen Vorschlag in die Justizministerkonferenz eingebracht und wurde gebeten, eine Bundesratsbefassung vorzubereiten.

Auch in der Verwaltung gibt es weiteren Reformbedarf: Das bestehende Informationsgesetz des Bundes muss ausgeweitet werden zu einem Transparenz- und Informationsgesetz. Demzufolge müsste die Verwaltung von sich aus Informationen veröffentlichen, die von öffentlichem Interesse sind. Schließlich brauchen wir ein Korruptionsregister in der öffentlichen Vergabe, in dem Unternehmen, die wegen Korruptionsstraftaten verurteilt worden sind oder gegen die ein hinreichender Korruptionsverdacht besteht, für eine bestimmte Zeit in einem Register geführt werden, um vor der Vergabe eines öffentlichen Auftrags intensiver geprüft zu werden.

Kontakt

Prof. Dr. Edda Müller, Vorsitzende
Dr. Christian Humborg, Geschäftsführer
Transparency International Deutschland e.V.
Tel.: 030 - 54 98 98 0