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Konferenz zur Strafverfolgung der Korruption: Bundesjustizministerin und Transparency-Vorsitzender fordern zeitnahe Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft

Berlin, 24.11.2020

© Ajel / Pixabay

Auf der heutigen 9. Konferenz zur Strafverfolgung der Korruption haben Bundesjustizministerin Christine Lambrecht und der Transparency-Vorsitzende Hartmut Bäumer eine zeitnahe Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft gefordert. Das Parlament müsse noch in dieser Legislaturperiode den Weg für das Gesetz freimachen. Hartmut Bäumer kritisierte die ablehnende Haltung aus der Wirtschaft. Denn es liegt in ihrem eigenen Interesse, dass nicht alle unter dem miserablen Image einiger leiden müssen.

Dazu Hartmut Bäumer:

„Ob Wirecard, Deutsche Bank oder der Dieselskandal: Wir brauchen dringend klare rechtliche Rahmenbedingungen und härtere Sanktionen. Allerdings wird das beste Gesetz wirkungslos bleiben, wenn die Ressourcen fehlen, um Wirtschaftskriminalität wirksam zu verfolgen. Der Bundestag muss das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschieden, um Vertrauen und Ansehen der deutschen Politik und Wirtschaft im In- und Ausland zu stärken.“

Dazu Bundesjustizministerin Christine Lambrecht:

„Die übergroße Mehrheit der Unternehmen in Deutschland hält sich selbstverständlich an Recht und Gesetz. Es sind wenige Kriminelle, die großen Schaden anrichten. Wir sorgen mit dem Gesetz dafür, dass die ehrlichen Unternehmen nicht die Dummen sind. Das dient dem Schutz vieler Arbeitsplätze, die durch Skandale gefährdet werden, dem Verbraucherschutz und dem fairen Wettbewerb. Das ist gerade in Krisenzeiten wie in der gegenwärtigen Corona-Pandemie wichtig. Wirtschaftliche Erholung braucht Vertrauen und faire Spielregeln für alle. Unser Gesetz, das den Koalitionsvertrag eins zu eins umsetzt, müssen wir jetzt zügig im Bundestag beraten.“

Transparency Deutschland fordert seit Jahren die Einführung eines Unternehmensstrafrechts. Das geplante Gesetz im Strafgesetzbuch zu verorten, wäre aus Sicht der Organisation wirkungsvoller, präventiver und würde das Ansehen der deutschen Wirtschaft im Ausland stärken. Zu begrüßen ist die Ermittlungspflicht bei Anfangsverdacht (Legalitätsprinzip) und dass die Bedeutung interner Untersuchungen gestärkt werden soll. Gleichzeitig schlägt Transparency eine Reihe von Verbesserungen vor: Insbesondere müssen die Ressourcen der Strafverfolgungsbehörden gestärkt und das Sanktionsinstrumentarium erweitert werden.

Wie groß der Handlungsbedarf ist, zeigt auch der Blick auf die internationale Ebene: Laut dem kürzlich erschienenen „Exporting Corruption“-Bericht von Transparency International sackt Deutschland zum ersten Mal seit 2005 von einer „aktiven“ auf eine „moderate“ Strafverfolgung von Auslandsbestechung ab.

Hintergrund

Die Bundesregierung hat im Juni 2020 mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft“ das Gesetzgebungsverfahren zur Einführung eines Verbandssanktionengesetzes initiiert. Damit sollen zukünftig neben individuell verantwortlichen natürlichen Personen Unternehmen selbst strafrechtlich verfolgt und sanktioniert werden können. Nachdem der Bundesrat im September 2020 den Regierungsentwurf grundsätzlich begrüßt hat, liegt dieser nun beim Parlament. Die Konferenz zur Strafverfolgung der Korruption wird alle zwei Jahre von Transparency Deutschland und der Friedrich-Ebert-Stiftung veranstaltet.

Kontakt

Hartmut Bäumer
Vorsitzender

Sylvia Schwab
Pressesprecherin

E-Mail: presse@transparency.de
Tel.: 030 - 54 98 98 0